February 6, 2013 9:06 am

Land Hessen treibt Außenstände durch Inkasso ein

Ende November 2012 wurde das neue „Hessische Justizkostengesetz“ vom Wiesbadener Landtag verabschiedet. Es sieht vor, dass das in Anspruch nehmen darf, um Außenstände beizutreiben. Damit sollen das Forderungsvolumen reduziert und echte Einnahmen für die hessische Landeskasse generiert werden. Zwischen 2006 und 2008 blieben laut Angaben des hessischen Justizministeriums Gerichtskosten zwischen 13,5 und 15,9 Millionen Euro unbezahlt. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Inkasso-Unternehmen e.V., Kay Uwe Berg, begrüßte diesen Beschluss und betonte die Bedeutung des als unverzichtbare Dienstleitung für die Allgemeinheit. Weiterhin fügte er hinzu: „In der Zusammenarbeit mit den Gerichtskassen können Inkasso­unternehmen ihre unbestreitbare Expertise beim Forderungseinzug in den Dienst der Steuerzahler stellen und dazu beitragen, wichtige öffentliche Aufgaben zu finanzieren.“
Forderungsverkauf auch für Bundesländer eine valide Option
Am Beispiel des neuen hessischen Justizkostengesetzes lässt sich ablesen, dass das Outsourcing des Forderungsmanagements auch für die Verwaltung der Bundesländer eine spürbare Entlastung und bei gleichzeitigem ³¢¾±±ç³Ü¾±»å¾±³Ùä³Ùsgewinn bedeuten kann. In diesem Zusammenhang kann eine moderne Online-Plattform wie  ergänzend eingesetzt werden. Schließlich geht es oftmals eben gerade nicht um eine Langzeitüberwachung, wie Inkassounternehmen sie leisten können, sondern Gläubiger möchten ihre Altforderungen gerne auf einen Schlag verkaufen. So ermöglicht Unternehmen und Städten erstmalig, Außenstände im Auktionsverfahren zu verkaufen und durch den Wettbewerb zwischen den Käufern ihren Erlös zu maximieren. Dabei unterstützen ein  sowie ein , der Verkäufer vor langen Vertragsverhandlungen und eventuellen Überraschungen bewahrt.
Klage gegen Länderfinanzausgleich zeigt Mittelknappheit auf
Neben dem neuen Justizkostengesetz strebt das Land Hessen aber auch in anderer Hinsicht einen Sparkurs an. Gemeinsam mit der . Solidarität in allen Ehren. Da nunmehr aber neben Bayern und Hessen nur noch Baden-Württemberg als Geberland geblieben ist und sich die Situation der weniger finanzstarken Bundesländer trotz Milliardenzahlungen nicht gebessert hat, „halten die Bayerische Staatsregierung und die Hessische Landesregierung das geltende System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für verfassungswidrig“. Vor allem setzt es die falschen Anreize – erfolgreiches Wirtschaften wird bestraft und Schuldenmachen belohnt. Das kann langfristig nicht gutgehen. So wurden im vergangenen Jahr 7,93 Milliarden Euro innerhalb der Bundesländer umverteilt. Zu diesem Betrag steuerte Bayern 3,9 Milliarden Euro bei, während Baden-Württemberg 2,69 Milliarden und Hessen knapp 1,33 Milliarden Euro einzahlten. Allerdings war die Belastung pro Kopf In Hessen am höchsten. Da ist es an der Zeit, zu nutzen.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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