May 3, 2013 9:03 am

Mangelnde Transparenz bei Beratungsgebühren der Banken

Ein bekanntes Sprichwort besagt, dass guter Rat teuer ist. Diese Volksweisheit rechtfertigt aber nicht unrechtmäßig erhobene Gebühren für die Beratung von Bankkunden. Doch einer Studie der  zufolge nehmen die Banken das Sprichwort doch ziemlich wörtlich und erheben immer wieder unrechtmäßige Gebühren für Beratungsgespräche bei Kreditverträgen, so die Verbraucherschützer. Der Untersuchung der Verbraucherzentralen liegen 1.342 Kundenbeschwerden aufgrund unzulässiger Beratungsgebühren bei Kreditverträgen zugrunde. Dabei wird vor allem angemahnt, dass Gebühren in Höhe von bis zu 3 Prozent für die Bearbeitung der Kundenanträge erhoben werden, obwohl bereits acht Oberlandesgerichte diese Gebühren für unzulässig erklärt haben. Allerdings gibt die Studie keinerlei Auskunft darüber, wie viele Beratungsgespräche insgesamt geführt wurden, und welchen Anteil die Kundenbeschwerden an der Gesamtzahl der Gespräche einnehmen.
Mehr Transparenz für Kunden 
Die Studie zeigt, wie intransparent die Kosten von Finanzdienstleistungen bisweilen sind. Langfristig, so unsere Überzeugung bei , kann ein Geschäftsmodell nur prosperieren, wenn die Kunden zufrieden sind. Dies bedeutet explizit, dass auch das Gebührenmodell klar kommuniziert wird und nachvollziehbar sein muss. Aus diesem Grund stellen wir jedem Unternehmen bereits vor der Registrierung auf Deutschlands erster Online-¹ó´Ç°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ²õ²úö°ù²õ±ð den  zur Verfügung, der die ausschließlich bei Erfolg anfallende Gebühr genau berechnet. So erhalten Unternehmen nicht nur vollständige Transparenz über eventuell anfallende Kosten, sondern sie können auch im Vorfeld berechnen, ob ÖгöÓ°Ôº eine gangbare Alternative zur klassischen Finanzierung darstellt. Schließlich erhöht der die Liquidität ohne die banktypischen Auflagen und Restriktionen.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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